Die Eidg. Zollverwaltung löst die bisherigen gelben Importbelege ab 1. März 2018 durch die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import ab. Alle Unternehmen, welche Waren aus dem Ausland beziehen, sind von dieser Umstellung betroffen. Firmen mit eigenem ZAZ-Konto müssen die Belege neu selbst vom Zollserver abholen. Wer kein ZAZ-Konto hat, erhält die Belege vom Spediteur künftig auf drei verschiedenen Wegen. Rechtzeitiges Handeln ist empfehlenswert.

Die bisherigen gelben Importbelege (Zoll- und MwSt-Veranlagungsverfügung und das Bordereau) werden durch die neue elektronische Veranlagungsverfügung «eVV Import» ersetzt. Inhaber eines ZAZ-Kontos (zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung), d.h. Importeure oder Spediteure, müssen die Daten selbst beim Zollserver abholen. Die Daten müssen danach 10 Jahre lang beim Importeur elektronisch archiviert werden. Nur die XML-Datei gilt künftig als Vorsteuernachweis für die MwSt. Die Dokumente können zur Visualisierung und für Buchhaltungszwecke auf Papier ausgedruckt werden.

Die besten TIpps zur Digitalisierung der gelben Importbelege per 1. März 2018

Die gelben Zollzettel verschwinden

Was ist das ZAZ-Konto?

Beim Import von Waren müssen Zoll und Mehrwertsteuer bezahlt werden. Dies wird im Geschäftsverkehr über das ZAZ-Konto abgewickelt. Bei der Importverzollung gibt der Spediteur sein Konto oder dasjenige des Importeurs an. Zoll und MwSt. werden diesem Konto belastet. Hat der Importeur kein eigenes ZAZ-Konto, läuft der Weg automatisch über den Spediteur. Dieser bezahlt stellvertretend für den Importeur die Abgaben und belastet diesem die Beträge weiter. Dafür verrechnet er dem Importeur eine Vorlageprovision von 2 bis 3% bzw. einen Minimalbetrag bis CHF 25.00. Die Vorteile eines eigenem ZAZ-Konto sind:

–  Keine Vorlageprovision an den Spediteur

–  60 Tage Zeit zum Bezahlen der MwSt.

–  Alle Belege kommen vom Zoll direkt zum Importeur

Firmen mit eigenem ZAZ-Konto

Diese müssen die eVV Import neu selbst beim Zollserver abholen. Dazu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • automatisches Abholen und Archivieren mit einer eigenen e-dec Software
  • manuelles Abholen und Archivieren mit dem Web-GUI des Zoll.

Die eigene Software ist eine einfache, sichere und komfortable Lösung. Sie funktioniert vollautomatisch, beinhaltet die gesetzeskonforme Archivierung der eVV und bietet viele Such-, Filter- und Exportfunktionen.

Das Abholen mit dem Web-GUI des Zolls ist kostenlos, aber recht aufwändig. Die Archivierung muss organisiert sein. Firmen mit eigenen ZAZ-Konto legen den Umstelltermin von Papier auf eVV im Moment noch selbst fest. Wird nichts unternommen, werden sie am 1. März 2018 vom Zoll zwangsweise umgestellt.

Firmen ohne eigenes ZAZ-Konto

Bisher erhielten diese die gelben Importbelege vom Spediteur zugestellt. Während der Übergangsphase bis zum 1. März 2018 erhalten die Importeure von einigen Spediteuren weiterhin die gelben Papierbelege und von anderen die neuen eVV. Die eVV werden dem Importeur auf drei Wegen zur Verfügung gestellt:

– Der Spediteur sendet dem Importeur die Dateien per E-Mail zu.

– Der Importeur muss die Dateien selbst auf dem Server des Spediteurs abholen.

– Der Spediteur sendet dem Importeur die Sendungsnummer des Zolls und einen Code zu. Mit diesen Angaben muss der Importeur die Dateien selbst beim Zollserver abholen.

Bei allen drei Wegen muss die gesetzeskonforme Archivierung der eVV sichergestellt sein.

Mit den neuen Verfahren entsteht einiges an Aufwand und Unsicherheiten. Als Lösung bietet sich hier ein eigenes ZAZ-Konto an. So kommen alle Belege vom Zoll direkt zum Importeur und er erspart sich erst noch die Vorlageprovisionen der Spediteure.

Tipp: Rechtzeitig umstellen lohnt sich

Zoll, Softwarehersteller oder Treuhänder helfen bei Fragen und der Installation. Viele Kundenfeedbacks bestätigen, dass die elektronische Lösung einfacher, übersichtlicher und wirtschaftlicher ist als das heutige Papierarchiv. Denken Sie daran: Die Neuerung ist unumgänglich. Rechtzeitiges Handeln vereinfacht Ihre Abläufe.

Hinweise zur Umstellung

  • Alle Informationen zur Umstellung und zu den Möglichkeiten finden Sie im Info-Film unter transsoft.ch oder auf YouTube.
  • Das Obligatorium tritt am 1. März 2018 in Kraft. Die eVV Import kann bereits seit 2010 elektronisch bezogen werden. Viele Firmen haben bereits umgestellt.
  • Bei der Umstellung kann der Parallelbetrieb gewählt werden. Während 30 Tagen erhält man dann die Belege noch in Papierform und dazu bereits die elektronischen Dateien.
  • Wer mit der Umstellung zuwarten möchte, sollte per 1.1.2018 umstellen. Wählen Sie dann als Umstelltermin 5. – 10. Dezember 2017 und Parallelbetrieb. So erhalten Sie bis Anfang Januar noch die gelben Belege und ab dem 10. Dezember zu Kontrollzwecken bereits die elektronische Version. So haben Sie einen sauberen Schnitt: für das ganze Jahr 2017 noch Papierbelege und ab 1.1.2018 die eVV.
  • ZAZ-Kontoinhaber, die beim Zoll noch nicht als Zollkunden registriert sind, müssen sich vorgängig in der Zollkundenverwaltung (ZKV) registrieren.

 

Weitere Infos zur Umstellung

Live-Demo an der topsoft Fachmesse Zürich, 29./30. August 2017, Stand TransSoft

Info-Film auf www.transsoft.ch

Informationen der Zollverwaltung als PDF

 

Zum Autor:

Dominique Zihlmann ist Geschäftsführer der TransSoft GmbH. Als Speditions- und Exportleiter hat er langjährige Erfahrung im Bereich Verzollungssoftware. Im Verband «swiss export» doziert er als Seminarleiter zum Thema elektronische Verzollung.