e-dec Export - Welche Termine gelten nun?

Das Thema e-dec Export wird immer aktueller. Nur, welche Termine gelten eigentlich?

In der Schweizer Exportbranche wird das Thema e-dec Export zusehends aktuell. Nicht nur Grossexporteure, sondern auch KMU müssen sich demnächst mit der Um-stellung auseinander setzen. Dabei ist der Zeitpunkt der Ablösung der bisherigen Verfahren ein Schlüsselkriterium, gelten doch nicht für alle Firmen die gleichen Ter-mine. Doch kurz zur Vorgeschichte: Ca. 900 Exporteure mit grossem Volumen wi-ckeln ihren Export seit Jahren mit der vereinfachten Ausfuhrregelung VAR ab. Dabei handelt es sich um ein teilelektronisches Exportverfahren. Die restlichen ca. 9'000 Exporteure verwenden für ihre Exporte das Formular 11.030. Dieses wird von den Spediteuren teilweise im Zollsystem NCTS Export erfasst und so ebenfalls elektronisch abgewickelt.


NUR VAR - FIRMEN MÜSSEN PER 1. APRIL 2010 AUF E-DEC UMSTELLEN, DANACH WIRD DIE VEREINFACHTE AUFFUHRREGELUNG STILL GELEGT.
Der Zoll will inskünftig die veraltete VAR ablösen und die ganze Exportabwicklung automatisieren. Die Ermächtigung dazu ist im neuen Zollgesetz vom Mai 2008 festgehalten. Zum Zweck der elektronischen Abwicklung wurde das System e-dec Export entwickelt. Nachdem die Einführung in den letzten Jahren mehrmals verschoben wurde, ist e-dec Export seit Januar 2009 aktiv. Die Exporteure können jetzt ihre Exportabwicklung sukzessive darauf umstellen.

Für die Exporteure ist nun entscheidend, wann die bisherigen Verfahren "VAR" und "Formular 11.030" abgeschafft werden. Für VAR-Firmen gilt definitiv der 1. April 2010. Danach wird VAR stillgelegt und die Firmen müssen auf e-dec Export umstellen oder auf das Formular 11.030 zurück gehen. Nicht VAR-Firmen, dies sind ca. 90% aller Exporteure, sind von diesem Termin noch nicht betroffen. Sie können ihre Exporte weiterhin mit dem Formular 11.030 abwickeln. Die Abschaffung dieses Formulars erfolgt nach Zollinformationen einige Zeit nach der Aufhebung der VAR. Angesichts der Tatsache, dass den KMU genügend Zeit für die Umstellung eingeräumt werden muss, darf hier mit einem Zeitrahmen von 1 - 2 Jahren gerechnet werden. In der Speditionsbrache munkelt man von einer Zusatzgebühr, wenn nach dem 1. April 2010 noch mit dem Formular 11.030 exportiert wird. Beim Zoll weiss man davon allerdings nichts!

NICHT VAR-FIRMEN HABEN AB 1. APRIL 2010 NOCH 1-2 JAHRE ZEIT FÜR DIE UMSTELLUNG
Was bedeuten nun e-dec Export und die Termine für die Exporteure? Die VAR-Firmen werden ihre Hausaufgaben inzwischen gemacht und sich für einen Weg entschieden haben. KMUs werden sich im laufenden Jahr mit dem Thema befassen müssen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Wege: interne oder externe e-dec - Abwicklung. Beim vermeintlich einfachen Outsourcen gibt es einige Fallstricke zu beachten. Der Exporteur wird von einem Dienstleister, meist einem Spediteur, abhängig. Dem Dienstleister müssen alle exportrelevanten Firmendaten offengelegt werden. Der wichtigste Punkt liegt jedoch darin, dass der Exporteur verpflichtet ist, die neue elektronische Veranlagungsverfügung eVV (ehem. Ausfuhrdeklaration) während 10 Jahren mit Signatur, Prüfzertifikat und Prüfprotokoll elektronisch zu archivieren. Der Exporteur muss jederzeit und ohne Verzögerung Zugriff auf all diesem mehrwertsteuerrelevanten Daten haben. Dies ist praktisch nur inhouse sichergestellt. Bei der Inhouse-Lösung hat der Exporteur alle Abläufe und Daten in seiner Hand. Er muss sich dazu eine e-dec - Software beschaffen oder anmieten und sein Personal schulen.

TIPP FÜR KMU: ABWARTEN BIS MITTE 2010 UND DANACH DIE OPTIMALE LÖSUNG FÜR DEN EXPORT MIT E-DEC EVALUIEREN
Für die e-dec Abwicklung gibt es auf dem Markt bereits einige Softwareprodukte aus der VAR-Ebene. Es werden im laufenden Jahr noch weitere Lösungen folgen, die preislich und leistungsmässig gezielt auf KMU zugeschnitten sind. Bei einigen Soft-wareherstellern und Dienstleistern spürt man zurzeit fast eine Goldgräberstimmung und einen extremen Umstellungsdruck auf die Exporteure. Für KMU gibt es einen guten Tipp: abwarten bis Mitte 2010 und beobachten, wie sich e-dec bewährt und was auf dem Softwaremarkt neu dazu kommt. Es steht danach noch genügend Zeit zur Verfügung, um die optimale KMU-Lösung zu finden. Zudem kann später jederzeit von einer Outsourcing- zu einer Inhouselösung oder umgekehrt gewechselt werden.




Dominique Zihlmann ist Geschäftführer der TransSoft GmbH in Lausen. Kontakt: www.transsoft.ch. Für Fragen und weitere Informationen zum Thema treffen Sie ihn am 24./25. März auch an der topsoft am Stand: 9c



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