evidence-Lösung "Connet" für den Kanton Aargau

11.07.2019
1 Min.
Das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) des Kanton Aargau suchte eine Standardlösung, die in anderen deutschschweizerischen Kantonen mit IBB-finanzierten Angeboten bereits verwendet wird.
 
Glaux Soft hat bereits in verschiedenen Kantonen eine solche Lösung implementiert. Deshalb erteilte uns der Kanton Aargau den Auftrag in einem freihändigen Verfahren via GATT/WTO zur Konzeption, Realisation und Inbetriebnahme der Fachanwendung sowie zur Erbringung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

 

@bigstock
 
Genauer handelt es sich dabei um eine Fachapplikation zur Klientenverwaltung mit Abrechnungssystem im Umfeld für Menschen mit Behinderung. Die technisch ausgereifte und wirtschaftlich günstige, integrierte Gesamtlösung aus Softwarekomponenten wird zeitgemäss und umfassend die Prozesse unterstützen, SAP-Schnittstellen aufweisen und Web-Services bieten. Die Anwendung enthält ein ausgereiftes Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten.
 

Nutzen der Lösung für den Kanton Aargau

Für die Mitarbeitenden der Abteilung SHW wird diese Anwendung optimierte Prozesse bringen, eine wesentliche Reduktion des Aufwands und somit mehr Effizienz. Zudem werden die inner- und ausserkantonalen Einrichtungen über ein Web-Interface auf ihre Klienten- und Leistungsdaten zugreifen können. Das Zusammenspiel zwischen Antragserfassung, Leistungsabgeltung und Datenbewirtschaftung/-pflege sowie die Erhebung des individuellen Betreuungsbedarfs bei Erwachsenen (IBB-Vollerhebung) ist bei diesem Auftrag von zentraler Bedeutung.
 
Wir freuen uns sehr über diesen Auftrag, hat sich mit dem Kanton Aargau doch bereits der sechste Kanton für die bestens eingeführte Lösung "Connet" entschieden.
 
Über die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Kantons Aargau:
Die Abteilung SHW ist verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Als Grundlage dafür dienen die Betreuungsgesetzgebung und die kantonale Angebotsplanung. Die quantitative, qualitative und finanzielle Steuerung der Angebote wird durch Leistungsvereinbarungen mit anerkannten Einrichtungen sichergestellt.

 

*Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)



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