Ist auch Ihre Buchhaltung bereit für die Quellensteuer 2021?

20.01.2021
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Berechnungsvorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Quellensteuer. Diese müssen entsprechend in die Lohnbuchhaltung einfliessen. Ist Ihr Buchhaltungs-System dafür bereit? Topal Payroll 3.0 ist es auf jeden Fall.
 
 
Die Quellensteuer ist eine Sache, mit der Schweizerinnen und Schweizer eher selten zu tun haben. Denn nur ausländische Staatsbürger, die noch nicht über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen, müssen für den hier erzielten Lohn eine Quellensteuer bezahlen, welcher direkt vom Lohn abgezogen wird. Dafür gelten eidgenössische Bestimmungen, jedoch ist es Sache der Kantone, diese Steuer einzuziehen. Und jeder Kanton macht das natürlich etwas anders.
 
Deshalb ist die Quellensteuer in der Lohnbuchhaltung nicht ganz ohne, insbesondere dann, wenn es um Unternehmen mit Filialbetrieben in verschiedenen Kantonen geht.
 
Auch wenn die Quellensteuer (QST) nur ein kleiner Punkt im gesamten Lohnlauf ist, ist es doch gerade deshalb wichtig, dass auch diese korrekt und automatisiert ausgewiesen und abgerechnet wird. 
 

Ist Ihre Lohnbuchhaltung dazu in der Lage?

 
Die Topal Payroll Version 3.0 bietet allgemein eine moderne und flexible Lohnbuchhaltung, aber dank dem neuen Menüpunkt «QST-Info» ist auf Wunsch selbst die komplette Quellensteuer-History des Mitarbeiters innerhalb des Kalenderjahres sichtbar.
 
Damit erhalten Sie umgehend einen Überblick über die abgerechneten QST-Lohnarten des Mitarbeiters wie das quellensteuerpflichtige sowie das satzbestimmende Einkommen, allfällige Nebenerwerbe, gearbeitete Tage in der Schweiz, Sozialversicherungstage etc. 
 
Die Quellensteuertarife werden dabei neu zentral und komplett, nicht mehr pro Mandant und Kanton eingelesen und verwaltet. Dies vereinfacht das Handling deutlich, bringt einen nicht zu unterschätzenden Zeit- und Effizienzgewinn. Natürlich werden die Quellensteuern gemäss den neuen Berechnungsvorgaben des Kreisschreibens 45 der eidg. Steuerverwaltung automatisch berechnet.
 
Die erweiterte Betriebs- und Unternehmensregister-Nummernverwaltung im Firmenstamm ermöglicht es Ihnen, auch verschiedene Arbeitsorte zu verwalten und diese den entsprechenden Stellen zuzuweisen. So ist es möglich, die Lohnstrukturerhebung pro Arbeitsort (z. B. Filialen) direkt zu erstellen und via ELM an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln.
 
Dank Topal Payroll 3.0 ist nicht nur die Lohnbuchhaltung, sondern auch das Abrechnen der Quellensteuer ein automatisiertes Kinderspiel. Gerne zeigen wir Ihnen die Vorteile auf, wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.
 
 
Topal Solutions AG | 8604 Volketswil | www.topal.ch
 
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